Regulatorische Anforderungen

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben mit der Offenlegungsverordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates, im Folgenden auch „Sustaninable Finance Disclosure Regulation“ oder „SFDR“) ein Rahmenwerk zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen geschaffen. Bei der Schaffung eines europäischen Rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen bietet das SFDR-Rahmenwerk einen kohärenten Ansatz für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberater.

Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die PECUNIA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH („PECUNIA“) betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken nicht isoliert, sondern integriert diese in ihren bestehenden Risikomanagementprozess. Die PECUNIA versteht unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, wie es in der SFDR definiert wurde, ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (auch „ESG“), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die PECUNIA betrachtet ESG-Risiken als wichtig und wird diese bei künftigen
Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Unser Ansatz und unsere Verantwortung als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Unsere Verantwortung als Kapitalverwaltungsgesellschaft besteht während des
Investitionsentscheidungsprozesses darin, relevante Risiken aus den Nachhaltigkeitsbereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu identifizieren und die potenzielle Auswirkung auf die Rendite der AIF zu bewerten. Ex-post werden diese Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses bewertet.

Negative Nachhaltigkeitsauswirkungen

Gemäß Artikel 4 der SFDR ist die PECUNIA aufgrund ihrer Größe nicht verpflichtet über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Gesellschaftsebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu berichten. Alle zurzeit von der PECUNIA verwalteten Finanzprodukte zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.